Bericht vom 58. Prozesstag – Mittwoch, 20.07.2022

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Bericht vom 58. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren am OLG Dresden am 20.07.2022

Am 58. Prozesstag sagte ein Zeuge zum Tatkomplex Cedric Scholz aus, zudem sollte ein sächsischer LKA-Beamter als Sachverständiger zur Funkzellenauswertung im Zusammenhang mit dem Tatkomplex Wurzen dienen (Mehr zu den jeweiligen Tatkomplexen ist im Text „Wasserstandsmeldung vom Antifa Ost Verfahren am OLG Dresden (§129)“ nachlesbar). Dieser erschien, wie es für das LKA nun üblich zu sein scheint, verkleidet im Saal (Bereits an den Prozesstagen 48., 49., 50. und 54. kamen LKA-Beamt:innen auffällig kostümiert in den Gerichtssaal.).

Außerdem wurden diverse Lichtbildmappen eingeführt und erneut einige Anträge abgelehnt.

Die Verteidigung stellte einen ausführlichen Antrag in Bezug auf die Vernehmungen des Kronzeugen Johannes Domhöver, die ab dem 28.07.2022 in der Hauptverhandlung beginnen sollen.

Der Tag begann mit der Ablehnung eines Antrags der Verteidigung vom 30.03.2022, in welchem ein Video aus dem Zug von Dresden nach Wurzen am 15.02.2020 (Tatkomplex Wurzen) in Augenschein genommen werden sollte.

Der zweite abgelehnte Antrag vom 16.03.2022 bezog sich auf den Tatkomplex Eisenach I, wonach ein Vermerk des BKA-Beamten Winkler hätte verlesen werden sollen. Ein weiterer Antrag desselben Tages wurde ebenso abgelehnt. Hierbei ging es um die Inaugenscheinnahme eines Google-Maps-Auszugs, der belegen sollte, dass ein Angeklagter am Tatkomplex Eisenach I nicht beteiligt gewesen sein kann, da die Überwachungsmaßnahmen, die in diesem Zeitraum gegen ihn liefen, beweisen, dass er sich zu dem Zeitpunkt in Berlin aufgehalten hat und die Strecke nach Eisenach nicht in den Lücken der Observation möglich gewesen wäre.

Der Vorsitzende Schlüter-Staats äußerte, dass er es für erwiesen halte, dass der Angeklagte sich an dem Tag in Berlin aufgehalten hat und die Einführung zum Nachweis der Entfernung und notwendigen Zeit dafür nicht nötig sei.

Hiernach richtete er sich mit einem rechtlichen Hinweis direkt an den Angeklagten. Sofern eine kriminelle Vereinigung verurteilt werden würde und der Angeklagte gegebenenfalls nicht Teil dieser Vereinigung ist, könne er dennoch als Beteiligter belangt werden: Der Vorsitzende würde die wissentliche Unterstützung der Aktionen und der Vereinigung in Betracht ziehen und somit einen Eventualvorsatz des Angeklagten für eine Verurteilung ausreichen lassen.

Zwei weitere Anträge folgten: Davon wurde einer abgelehnt, weil die geforderte Einführung des Lichtbilds schon am 18.11.2021 stattgefunden habe; der andere – die Aufnahme eines Urteils des Amtsgerichts Leipzig – wurde in ein Selbstlesekonvolut überführt. Danach erließ der Vorsitzende Verfügungen.

Zunächst wurden Ausschnitte aus einem Vermerk verlesen, in dem es um die weiterführenden Ermittlungen bezüglich des Fahrzeugs ging, welches angeblich genutzt wurde, um Cedric Scholz auszuspähen.

KHM Schülert hat am 09.05.2022 einen Vermerk erstellt, in dem er sich hauptsächlich auf die Vorermittlungen des hier schon gehörten POM Nico Hartmann bezog. Dieser habe beim Kraftfahrtbundesamt (KFB) angefragt, wie viele Ford Tourneo Connect mit einem bestimmten Baujahr zur entsprechenden Zeit zugelassen waren.

Auf den Bildern, auf denen Teile des Armaturenbretts und der Front- und Seitenscheibe zu sehen waren, will dieser mit Nachbearbeitungen erkannt haben, dass dieses Auto eine blaue Lackierung hatte. Die Anzahl der Fahrzeuge mit dieser Farbgebung ließe sich jedoch nicht über das KFB eingrenzen, sondern nur über die Eingabe der Fahrzeug-Identifikationsnummer (FIN) auf der Seite von Ford.

Über das KFB grenzte POM Hartmann die Suche auf Leipzig und die benachbarten Kreise ein. Das Ergebnis seien 513 Fahrzeuge gewesen, von denen 355 privat zugelassen gewesen seien. 

Aufgrund verschiedener Gegenstände und einer gewissen Abnutzung des Fahrzeugs mit Flecken, schloss POM Hartmann daraus, dass es sich um einen Firmenwagen handeln würde und so wurden alle 163 Fahrzeuge im FIN geprüft und deren Lackierung festgestellt. Übrig blieben 81 Fahrzeuge mit blauer Lackierung von denen sieben in Leipzig zugelassen waren.

Eines davon gehörte zu einer Firma, welche Hausmeisterdienste und Grünanlagenpflege anbot. Die Firmen-Eigentümer:innen schrieb er im Dezember 2021 und Januar 2022 an und musste feststellen, dass das entsprechende Auto am 02.04.2019 stillgelegt wurde.

Im Anschluss wurde eine Fahrverlaufsdarstellung der Soko LinX Beamtin Kästner (sie sagte bereits am 13. und 41. Prozesstag aus) in Bezug auf den Tatkomplex Wurzen in Augenschein genommen. Zudem wurden Bilder aus einem Chatverlauf und eine Anfahrtsskizze vom 15.02.2020 gezeigt, die teilweise auch die Handynummern der Kontakte zeigten.

Danach wurde die Sitzung für 30 Minuten bis 10:40 unterbrochen, um im Anschluss den ersten Zeugen des Tages zu vernehmen.

Zeuge: Mitarbeiter der Hausmeisterdienste-Firma

Der Zeuge war ein Mitarbeiter der oben genannten Firma und sollte Angaben zu dem Dienstfahrzeug machen. Er erklärte, wann er dort gearbeitet habe, wie die Arbeit abgelaufen sei und wo die Einsatzorte gewesen seien. Er sollte zudem Personen nennen, mit denen er zusammen gearbeitet habe, wie die Schlüsselübergabe des Fahrzeugs abgelaufen sei und ob es auch privat genutzt werden konnte. So konnten Mitarbeiter:innen das Fahrzeug zwar nutzen, durften es jedoch nicht weitergeben und die Person, wegen der die Ermittelnden diese Firma und das Fahrzeug auswählten, hatte laut Zeugen zu diesem Zeitpunkt wohl keinen Führerschein.

In seiner Vernehmung bei der Polizei soll der Zeuge ausgesagt haben, dass er eine Person kenne, die in entsprechenden Protokollen mit vollem Namen aufgeführt wurde. In der Hauptverhandlung kannte er jedoch nur den Spitznamen einer Person und konnte den Nachnamen nicht zuordnen.

Der Zeuge war der Meinung, er könne das Auto identifizieren, da er so viel damit gefahren sei. Die Flecken auf dem Armaturenbrett erkannte er nicht wieder, sondern meinte, das würde zu dem Auto passen, da es sehr verschmutzt gewesen sei. 

Gegenstände, die auf dem Foto zu sehen seien, könnten laut dem Zeuge auch der mitarbeitenden Person gehören, die im Fokus der Ermittlungen stand. Jedoch bezog sich der Zeuge nur auf den Typ der Sonnenbrille und der Kopfhörer; er konnte die Gegenstände nicht eindeutig als die der entsprechenden Person gehörend zuordnen.

Ein Dreikantschlüssel, den die Ermittelnden als Indiz für das Fahrzeug einer Hausmeisterfirma anbringen wollten, gehörte laut Zeuge nicht zur Betriebsausrüstung, ebenso wenig gehörte das Telefon, welches auf dem Foto zu sehen ist, zu dieser.

Der Vorsitzende stellte noch einige Fragen zu der Person, die zum Umfeld der Vereinigung gehören solle, der Zeuge konnte jedoch keine davon beantworten.

Die Verteidigung wollte im Anschluss noch wissen, was dem Zeugen von der Polizei gesagt wurde, als sie ihn telefonisch zur Aussage luden. Sie hätten nicht viel gesagt, aber angeführt, dass es um die Identifikation dieses bestimmten Fahrzeuges ginge. Der Name der Person, gegen die ermittelt wurde, wurde von der Polizei genannt und ihm wurden Listen der anderen Mitarbeitenden vorgelegt. Bei der Befragung durch die Verteidigung wurde erneut deutlich, dass dem Zeugen das Inventar des Autos zwar bekannt vorkam, er die Gegenstände jedoch keiner Person sicher zuordnen konnte. Ebenso wenig konnte der Zeuge das Auto sicher identifizieren.

Der Zeuge wurde um 11:30 Uhr entlassen.

Antrag der Verteidigung: Unlautere Mittel der Bundesanwaltschaft

Im Anschluss verlas die Verteidigung einen längeren Antrag, der sich auf die Auseinandersetzungen zwischen den Verfahrensbeteiligten – vielmehr der Verteidigung und dem Gericht, beziehungsweise der Bundesanwaltschaft – bezog. Vor allem die unfairen Methodiken der Vertreterin des Generalbundesanwalts, Oberstaatsanwältin Alexandra Geilhorn, konnte die Verteidigung herausstellen, indem aufgezeigt wurde, dass Erkenntnisse, die die Behörden während des laufenden Verfahrens ermittelten, erst an die Verfahrensbeteiligten weitergereicht wurden, wenn es der Oberstaatsanwältin in den Kram passte. Nach der Strafprozessordnung sind parallele Ermittlungen zu unterlassen, wenn diese geeignet sind, das laufende Verfahren zu stören. Störungen des Verfahrens gab es in den letzten Monaten häufig, eine Vielzahl von weiteren Informationen und Repressalien beeinflussten die Beweisaufnahme spürbar. Strategien und Abläufe der Verteidigung wurden somit immer wieder konterkariert. Die Bundesanwaltschaft begründet dieses Vorgehen rechtlich mit der Abtrennung der vier Angeklagten und dem weiterhin laufenden Verfahren gegen andere Beschuldigte.

Auch die letzte große Wendung im Prozess, die nun öffentlich gewordenen so genannten Aussagen des politischen Verräters und Vergewaltigers Johannes Domhöver, wurde erst Wochen, nach dem dieser im Zeugenschutz aufgenommen wurde, der Verteidigung zur Kenntnis gegeben. Insbesondere die Oberstaatsanwältin Alexandra Geilhorn war in die Vernehmung des Zeugen direkt involviert. So stellte sie explizite Nachfragen zu Äußerungen in vorangegangenen Vernehmungen Domhövers.

Aus diesen Gründen, um also ein faires Verfahren zukünftig zu gewährleisten, beantragte die Verteidigung Einsicht in sämtliche Vernehmungsprotokolle des vermeintlichen Kronzeugen sowie seine Werbungsakte beim Bundesamt für Verfassungsschutz.

Das Gericht bat die Oberstaatsanwältin im Falle einer Stellungnahme, diese noch am heutigen Verhandlungstag zu tätigen. Gegen ihren Einwand, sich darauf vorbereiten zu müssen, wurde eingewandt, dass dieser Komplex keineswegs neu für die Oberstaatsanwältin sei und deswegen keine Gründe für eine spätere Stellungsnahme erkennbar seien.

Auf die Frage, ob das Gericht der Anregung der Bundesanwaltschaft, Johannes Domhöver per Video zu vernehmen nachzukommen gedenkt oder ihn, wie es eigentlich üblich und geboten ist, den Zeugen im Gericht zu vernehmen,erläuterte der Vorsitzende, dass er bis dato keine Veranlassung für eine Videoschalte sehe.

Im Anschluss kündigte er eine längere Pause an, damit sich sowohl das Gericht, als auch die Staatsanwaltschaft Gedanken zu dem vorher gestellten Antrag machen könnten.

Nach der Pause kündigte die Oberstaatsanwältin Geilhorn an, dass sie zu dem Antrag Stellung nehmen wolle. Da der nächste Zeuge aber bereits wartete, bat das Gericht die Stellungnahme am Ende des Verhandlungstages vorzutragen.

Maskeraden-Pfusch und Datenverkehr: Die Befragung eines Sachverständigen des LKA

Im Anschluss wurde der – nach eigenen Aussagen angeblich – 40-jährige Beamte des LKA Sachsen R. Prüfer als Zeuge in den Saal gerufen und zunächst als Sachverständiger belehrt.

Dieser referierte ausgelassen seine technischen Kenntnisse zu Verkehrsdaten, die die Ermittlungsbehörden von Telekommunikationsanbietern erheben könne. Nach §100g StPO erhobene Daten stellen sogenannte Verkehrsdaten dar. Darunter zählt, welche Telefone, mit welcher Simkarte an welchem Funkmast eingeloggt waren.

Um festzustellen welche Funkmasten im fraglichen Gebiet vorhanden sind, werden Messungen durchgeführt. Dazu würden die Beamt:innen mit entsprechenden Messgeräten einen Ort umfahren, beziehungsweise im Falle eines lokal begrenzten Tatorts, wie einer Wohnung oder einer Fabrikhalle, den Bereich ablaufen.

GSM, UMTS und LTE unterliegen unterschiedlichen Einflüssen. Bei GSM ist vorehmlich die Signalstärke ausschlaggebend für die Wahl des Funkmasten, zudem loggt sich ein Telefon immer auch im „Schlafmodus“ in Funkzellen ein.

Durch die Kenntnis, welche Funkmasten vor Ort vorhanden sind, sei es möglich, alle Telefonate und Nachrichten in einem bestimmten Bereich zuzuordnen; eine 100%ige Sicherheit gäbe es dafür jedoch nicht.

Laut dem Zeugen wurde das Netz in den letzten Jahren so sehr ausgebaut, dass eine Überlastung, wie es beispielsweise noch vor Jahren in den Silvesternächten gab, unwahrscheinlich sei.

Interessant war, dass ein Telefon, welches sich in einem Funkmast einloggt und ein Telefonat beginnt, in diesem Funkmast bleibt, auch wenn es sich (in andere Funkzellen) bewegt. So könne bei einem langen Telefonat im Zug oder im Auto der Weg mit einfachen polizeilichen Befugnissen nicht nachvollzogen werden. Mit einer laufenden Telekommunikationsüberwachung wäre aber eine genauere Zuordnung, beispielsweise an welchem Ort sich das Telefon befindet, möglich.

Zum Ende der Befragung wurde der Zeuge von der Verteidigung gefragt, ob er sein äußeres Erscheinungsbild verändert habe. Dies bejahte der Zeuge. Jedoch war die Maskerade nur unschwer zu erkennen: So trug der Beamte eine Perücke und eine falsche Brille, aber vor allem der halb herunterhängende Bart macht den Pfusch offenbar.

Ein trefflich gelungenes Phantombild erstellte ein:e anwesende:r Journalist:in.

Auf die Frage, was genau er verändert habe, wollte der Zeuge aber mangels Aussagegenehmigung nicht antworten. Er sei auch in anderen relevanten Handlungen zum Klientel beteiligt, weshalb er seine Identität schützen müsse.

Der Umstand, dass selbst Sachverständige, die lediglich technische Erläuterungen vortragen, nun verkleidet vor Gericht erscheinen, steigert zwar den Unterhaltungswert, soll aber offenbar das Bild der Gefährlichkeit, die von den Angeklagten angeblich ausgeht, weiter untermauern. Die Verteidigung bat um eine Kopie der Aussagegenehmigung, welche der Vorsitzende widerwillig veranlasste. Hierfür ordnete er eine 20-minütige Unterbrechung an. Die Länge dieser fungierte dabei eher als Strafe denn als Pause, da er allen an der Aussagegenehmigung Interessierten untersagte, in der Zeit den Saal zu verlassen.

Nach der Kopierpause wurde der Zeuge um 16:10 Uhr entlassen.

Letzte Inaugenscheinnahmen und die verschobene Stellungnahme der Bundesanwaltschaft 

Im Anschluss verfügte der Vorsitzende die Verlesung eines Vermerks von KHK Kocher vom 29.05.2020 in Bezug auf ein Blitzerfoto, welches am 15.02.2020 entstanden sein soll (Weitere Infos dazu erhaltet ihr beim B-Team).

Es wurden drei Bilder in Augenschein genommen, auf denen ein geblitztes Fahrzeug zu sehen war.

Laut des Vermerks wurden, in Zusammenhang mit einem schweren Landfriedensbruch in Wurzen am 15.02.2020, Rotlichtvergehen und Geschwindigkeitsüberschreitungen rund um Wurzen abgefragt und in diesem Zusammenhang ein Fahrzeug ermittelt, welches im Verdacht stand, für eine Tatausübung genutzt worden zu sein. Im Anschluss an den Vermerk, wurden Bilder einer ED-Behandlung des Fahrzeughalters gezeigt.

Anschließend verfügte der Vorsitzende noch, diverse Inaugenscheinnahmen aus sogenannten Selbstlesekonvoluten. Hierbei wurden unter anderem Bilder von Neonazis gezeigt, die beim „Sturm auf Connewitz“ beteiligten waren. Diese sollen von dem Blog https://le1101.noblogs.org/ stammen.

Hiernach wurde der Oberstaatsanwätlin Geilhorn das Wort erteilt und sie bezog Stellung zu dem Antrag der Verteidigung vom Vormittag. Sie war der Meinung, dass aus Aufklärungsgesichtspunkten eine Beiziehung der geforderten Dokumente nicht geboten sei, vor allem nicht vor der Aussage Domhövers vor Gericht. Das Einholen von Akten zu anderen Verfahren würde nicht zu anderen Ergebnissen führen. Es sei auch die Sache der anderen Ermittlungsbehörden, was sie mit den Aussagen Domhövers anfangen würden und welche Bedeutung sie dem beimessen wollten; jedenfalls habe die Verteidigung keinerlei Befugnis, eine Unterlassungserklärung für weitere Ermittlungen zu fordern. Zudem sehe die StPO derlei vorgehen nicht vor. Die vielfach beanstandete Konstellation der Trennung der Beschuldigten sei nicht unzulässig und nicht unüblich, sondern im Gegenteil seien fortgeführte Ermittlungen gegen weitere mögliche Mitglieder der Vereinigung zulässig und geboten.

Zum Schluss unterstellte sie der Verteidigung noch, dass unter anderen politischen Vorzeichen, die Argumentation der Verteidigung gegenteilig sein würde.

Der Vorsitzende Schlüter-Staats stimmte der Bundesanwaltschaft zu und kündigte an, dass er den Antrag sehr wahrscheinlich ablehnen werde, müsse es jedoch nochmal prüfen.

Vor Beendigung des Verhandlungstages setzte der Vorsitzende die Prozessbeteiligten noch darüber in Kenntnis, dass der Rechtsbeistand von Johannes Domhöver zur geplanten Vernehmung am Donnerstag, dem 28.07.2022, einen Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit stellen möchte. Die Verteidigung meinte, ihr ist eine Gefährdungslage in einem Hochsicherheits-Antiterrorsaal mit Panzerglasscheibe vor dem Zuschauer:innenraum, bewacht von mehreren Dutzend Justizangestellten und bewaffneten Beamt:innen, nicht ersichtlich.

Schon am heutigen Verhandlungstag wurde durch die Verteidigung kritisch hinterfragt, dass die Polizeipräsenz vor dem Gerichtsgebäude stark erhöht wurde und am Ende des Prozesstages bekamen die Beamt:innen draussen noch zusätzliche Verstärkung durch zwei Helikopter.

Die Sitzung wurde um 16:40 Uhr geschlossen.

Der nächste Verhandlungstag ist der 27.07.2022 voraussichtlich erst um 10:30 Uhr am OLG in Dresden.