Bericht vom 16. Prozesstag – 18.11.2021

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Bericht vom 16. Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren am OLG Dresden am 18.11.21

Der 16. Verhandlungstag begann um 10:00 Uhr, da einer der Angeklagten sich verspätete. Auch dieser Prozesstag behandelte den Tatkomplex Wurzen II, wofür erneut die Beamt*innen Möller und Junghanß der SokoLinX vernommen wurden.

Zu Beginn der Verhandlung verlas RA Klinggräff eine Erklärung zu dem 45-minütigen Video, welches am Ende des 15. Prozesstages gezeigt wurde. RA Klinggräff führte dabei aus, dass die Identität der im Video gezeigten Frau noch festzustellen sei. Abgesehen davon lassen die Videoaufnahmen laut dem Verteidiger keinerlei auffälliges Verhalten der gezeigten Frau erkennen. Im Gegenteil, die Frau wirkte auf den Aufnahmen entspannt und zeigte auch bei unmittelbarer Nähe zum vorbei laufenden Enrico Böhm keinerlei Regung. Sie telefonierte, während sich eine andere Person in der gleichen Sitzplatzgruppe aufhielt, was laut Verteidigung gegen konspirative Inhalte der Telefonate spricht.
Die Einschätzung der Verteidigung stand dabei im Widerspruch zur Aussage des Kriminalkommissars Hoppe am 15. Prozesstag. RA Klinggräff warf dem Beamten eine tendenziöse und an die Ermittlungshypothese angepasste Interpretation vor. So gab Hoppe unter anderem an, dass die auf den Filmaufnahmen gezeigte Person sehr nervös gewesen sein soll.

Nach dieser Erklärung verlas RAin Belter einen Antrag, den Sie aufgrund des abrupten Endes am vorangegangenen Verhandlungstages nicht verlesen konnte. In dem Antrag wurde die Beschlagnahmung von Ermittlungsakten der Soko LinX und die Aussetzung des Verfahrens gefordert, bis alle Akten von der Verteidigung in Augenschein genommen worden sind.
Sie begründete den Antrag damit, dass KK Hoppe am 11.11.21 verschiedene Aktenzeichen in der Befragung angegeben hatte, was darauf schließen lässt, dass Aktenvermerke der Soko LinX entfernt worden sind oder das LKA Sachsen bisher unbekannte Nebenakte führt. So gab KK Hoppe in seiner Aussage Hinweise darauf, dass es Videoaufzeichnungen vom Bahnhofsvorplatz zum Zeitpunkt des Übergriffes gebe, die weder in den Akten der Bundesanwaltschaft noch denen der Verteidigung enthalten seien. Die Verteidigung zeigte sich besorgt darüber, dass die Soko LinX womöglich entlastendes Material zurückhält. Der Vorsitzende Schlüter-Staats reagierte genervt und maßregelte die Verteidigerin in herablassendem Ton, ihr hätte das Fehlen der DVD beim gründlichen Studieren der Akte auffallen müssen. Die Verteidigung widersprach dem scharf und stellte klar, dass es nicht ausschließlich um die fehlende DVD, sondern um grundsätzliche Ungereimtheiten beim Aktenzugang gehe. Die Verteidigung erklärte weiterhin, dass die Aufspaltung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft Leipzig und die Bundesanwaltschaft künstlich sei, da man beim LKA sowieso alles zusammen zu führen scheint. Die Ermittlungen zum Angriff auf Neonazis am Bahnhof Wurzen mündeten zum Teil in die Anklage des Antifa Ost-Verfahrens, werden aber parallel gegen weitere Verdächtige fortgeführt. Während sich Oberstaatsanwältin Geilhorn dazu nicht äußern wolle, stellte Richter Schlüter-Staats den Antrag zurück, da nach seiner Auffassung keine Indizien vorlägen, dass Akten unvollständig seien. Zudem fragt er die Verteidigung erneut paternalistisch, was dieser Antrag den überhaupt solle. Und meinte sinngemäß: Wenn sie nicht überprüfe ob die Akte vollständig ist, könne sie das nicht von anderen erwarten.

Nach diesem Wortwechsel wies die Verteidigung auf die aktuelle Corona-Situation und mögliche Anpassungen für das laufende Verfahren hin. Schlüter-Staats verlor sich dabei in einem längeren Appell, sich impfen zu lassen, garniert mit persönlichen Anekdoten. Weitere Schutzmaßnahmen für das Verfahren konnten jedoch nicht verabredet werden.

Es folgte eine weitere Erklärung nach § 257 StPO zu den am vergangenen Verhandlungstag gezeigten Videoaufnahmen, welche von RA Aufurth abgegeben wurde. In dieser hießt es, dass die Person, die das LKA als einen der Angeklagten identifiziert haben wolle, zu keinem Zeitpunkt Blickkontakt zur Gruppe der Geschädigten hatte sowie ein Smartphone bei sich trug, was bei einer, wie ihm vorgeworfenen Tat nicht ins Muster passt.

Um 11:00 Uhr konnte dann schließlich mit der Vernehmung der Zeugin KKin Fredericke* Möller begonnen werden. Diese war mit der Auswertung des Videomaterials aus dem RE, welcher am 15.02.2020 von Dresden nach Leipzig fuhr, betraut. In der folgenden Vernehmung ging es zunächst lange um die Zeitstempel der Videos, die eine Differenz zu den realen Abfahrtszeiten des Zuges aufweisen. Die tatsächlichen Abfahrtszeiten werden dabei von Lichtschranken in der Nähe der Bahnhöfe gemessen und als sogenannte Interpolationszeiten verrechnet.
Möller gab in der Vernehmung an, dass sie im Oktober 2020 den Sachverhalt übernommen habe und bei der Sichtung des Videomaterials schnell 2 Personen ausmachen konnte, die ihr verdächtig erschienen. Bei der Präsentation, der von Möller bearbeiteten Skizzen des Zugplans, in welcher die Positionen der 32 installierten Kameras verzeichnet sind lässt sich auch die Eintragung des Sitzplatzes, der als verdächtig bezeichneten Frau vorfinden. Hier bereits von KKin Möller mit „Sitzplatz Lina E.“ übertitelt.

Nach einer kurzen Pause wurde um 12:00 Uhr die Zeuginnenvernehmung von Möller fortgesetzt. Zunächst wollte die Bundesanwaltschaft von ihr wissen, warum ihr die verdächtigte Frau auf den Videoaufzeichnungen auffiel. Hier gab Möller erneut zu Protokoll, dass die Frau sich nach ihrer Auffassung sehr viel bewegte, ständig ihre Mütze und ihren Schal ins Gesicht zog und insgesamt 17 Mal telefonierte. Auf Nachfrage der Verteidigung gab sie an, dass sie keine Kenntnisse über die entsprechende Telefonverbindungen habe, sie nicht wisse, wie es mit Funklöchern auf der Strecke aussieht, sondern nur gezählt habe, dass die Person auf dem Videomaterial 17 mal ihr Telefon ans Ohr gehalten hat. Weiterhin gab sie auf Nachfrage an, dass es keine Funkzellenabfrage von der Zugstrecke gab, sondern nur von den Tatorten.

Auf Nachfrage der Verteidigung, ob KKin Möller Enrico Böhm auf dem Videomaterial wahrgenommen hatte, antwortete diese, dass Sie glaubt, dass dieser die Geschädigten passiert habe, sie aber nicht wisse ob er der mutmaßlichen Späherin begegnet ist.

Aufgrund der oben bereits angeführten zeitlichen Abweichungen innerhalb der Züge ergab sich der Korrekturvermerk durch KKin Möller, dass der Moment, in dem der angebliche zweite Späher, mit Smartphone, an der Zugtür steht, Kühren und nicht Wurzen sei.

KKin Möller gab zu nie selber die Zugstrecke gefahren zu sein, sondern ihre ganze Recherche nur auf Grundlage der Videos vorgenommen zu haben. Sie gab an nicht genau einschätzen zu können, was von welcher Positioin im Zug aus gesehen werden kann oder wieviele Personen zwischen dem Sitzplatz der weiblichen Person und dem Geschädigten befanden (15 Sitzplatzreihen).

Im Weiteren wurde gab es ein Ersuchen von der Verteidigung Ersuchen Duplikatsakte und Originalakte zu vervollständigen, da aufgrund nicht fortlaufender Paginierung unklarheiten über den verbleib und die vollständigkeit der Akte auftragt. KKin Möller gab an, dass die Originale im Gericht lagen, weshalb sie bis zum 23.09.21 mit dem Duplikat gearbeitet hat; aufgrund dessen entstand nach ihrer Aussage eine unterschiedliche Paginierung.

Weiterhin fragte die Verteidigung, ob KKin Möller 2018 mit Ermittlungen im Angriff auf Enrico Böhm betraut war. Möller wollte daraufhin nicht preisgeben, wo sie zu dieser Zeit gearbeitet hat. Sagt dann letztendlich doch, dass sie damals beim Kriminaldauerdienst gewesen sei, wobei deutlich wurde, dass sie damals zusammen mit Karge und Szimeiszter mit dem Fall betraut gewesen ist.

Mittagspause von 12.40 Uhr – Pause bis 13.45 Uhr

Der Richter verläßt den Sitzungssaal nochmal, um vergessene Akten zu holen; Nebenklageanwalt Tripp ist nicht mehr anwesend

Die Verhandlung wurde mit der Befragung des Zeugen Junghanß von der SokoLinX fortgesetzt, der bereits verschiedene Datenträger ausgewertet hat, die bei der Hausdurchsuchung von Lina beschlagnahmt wurden und zudem mit der „Nakam“-Recherche bei Instagram betraut war.

Auf Nachfrage der Verteidiung bestätigte er, dass er dafür zuständig war eine männliche und eine weibliche Person auf den Aufnahmen im Regionalzug zu identifizieren. Er gibt dazu an, dass ihm nur Bilder von Lina und einem weiteren Angeklagten aus dem Zug gezeigt wurden und es seine Aufgabe war diese zu identifizieren.

Als Vergleichsbilder und Recherchematerial standen Junghanß Fotos von den Überwachungskameras aus dem Zug, Bildaufnahmen von Bundespolizei im Hbf Leipzig und zwei beschlagnahmte Mailpostfächer zur Verfügung. Mit diesem Material wolle Junghanß Lina identifiziert haben. Anhand eines Kaffeebechers, eines iPods und einem schwarzen paar Schuhe, des eventuell ihrem Geschmack entsprechen könnte, aber keinem Paar gleicht, dass ihr zuzuordnen ist. Junghanß hatte das Bild der Frau aus dem Zug zudem mit Observationsmaterial vom 03.06.2020 verglichen.

Die Verteidigung führt an, dass der Vermerk der Verteidigung nicht vorliegt und hier Sachen eingeführt wurden, die nicht Bestandteil der Ermittlungsakte sind.

Die zweite Person soll durch Bildaufnahmen aus einem anderen Verfahren beim BKA und Aufnahmen neben Graffiti identifiziert worden sein. Die Auswertung kam von KKin Schaber.

15.40 Uhr – 15.55 Uhr Pause

Die Verteidigung befragte Junghanß nach konkreten Arbeitsschritten zur Erstellung der Screenshots, wie diese in den Bericht gelangt seien, mit welchem Dateiformat und Farbgebung er arbeitete und welcher Kameratyp hier vorlag. Er konnte keine dieser Fragen beantworten. Junghanß verwies auf seine Aussagegenehmigung und meinte, dass Fragen der Verteidigung zu detailliert seien.

Ebenso wies die Verteidigung nochmal darauf hin, dass das Schuhmodell auf dem Foto im Regionalzug nicht der Sorte entspräche, die Junghanß bei seiner Recherche auf der Modeseite Zalando.de ausgewählt hatte. Dieser verwies auf ein Mail-Postfach, in welchem eine Zalando-Bestellbestätigung für Winterstiefel gefunden wurde und argumentierte, dass die Frau auf dem Bild der Zugaufnahmen ein ähnliches Schuhmodell trüge. Die Verteidigung wies daraufhin, dass die Schuhe der Frau im Zug mit Schmuckelementen besetzt seien, die von Junghanß recherchierten Schuhe jedoch nicht. Junghanß erklärte, dass die Aufnahmen aus dem Zug keine guten Lichtverhältnisse hätten. Richter Schlüter-Staats wies darauf hin, das selbst seine Tochter solche Schuhmodelle trage und es doch sehr verbreitet sei und nicht unbedingt zur Identifizierung tauge.

Auf Nachfrage der Verteidigung konnte Junghanß keine Übereinstimmung der Kleidungsstücke der weiblichen Person aus dem Zug bestätigen, weder eine hellblaue Mütze oder entsprechende Jacke oder Tasche . Selbst Richter Schlüter-Staats ließ durchblicken, dass diese wage Identifizierung auf Grund von Kaffebecher und vermeintlichen iPod nicht sehr stark wären.

Die Verteidigung versuchte diese Identifikation zu problematisieren und erfragte erneut den konkreten Arbeitsauftrag von Junghanß und das von ihm verwendete Material sowie seinen Kontakt zum BKA. Dieser verwies erneut auf seine Aussagegenehmigung. Es entbrannte eine Diskussion darüber, wie sinnig oder unsinnig die Fragen der Verteidigung seien. 

Daraufhin wurde 16.10 Uhr der Zeuge hinaus gebeten, damit die Verteidigung in seiner Abwesenheit erklären konnte, warum diese Fragen zielführend sind. RA Werner formulierte sehr deutliche Kritik daran, dass hier aufgrund des eingeengten Aktenmaterials und des eingeengten Auftrags keine offenen Ermittlungen geführt wurden. Herr Junghanß hätte nur den Arbeitsauftrag bekommen, die zwei beschuldigten Personen zu identifizieren; es stellt sich die Frage, ob er noch anderes Material nutzte, um auch einen Abgleich zu anderen Personen ziehen zu können.

16.35 Uhr wurde Junghanß wieder herein gebeten und Richter Schlüter-Staats übernahm die Befragung im Sinne der Verteidigung. Der Vorsitzende stellte dem Zeugen die Frage, welche Akten ihm zur Verfügung standen. Daraufhin gab Junghanß an, dass er Zugriff auf Material der Wohnungsdurchsuchungen von Lina und der männlichen Beschuldigten hatte, Videomaterial von Bundesbahn und Bundespolizei. Durchsuchungsmittel von anderen Personen aus ähnlichen Verfahren standen laut seiner Erinnerung nicht zur Verfügung. Er hatte ebenfalls Zugriff auf Observationsberichte, wobei er sich an einzelne nicht erinnern konnte. Er konnte sich auch nicht daran erinnern, ob es andere weibliche Personen an dem Tag in den Observationsmaßnahmen gab.

Es blieb auch nach weiterer Befragung dabei, das für die zwei von Junghanß geschriebenen Vermerke ihm jeweils nur ein Bild der Beschuldigten durch die verfahrensführende KKin Möller vorgelegt wurde. Es wurden keine Fotos von anderen möglicherweise auffälligen Personen gezeigt. Obwohl laut der Aussage von KK Hoppe zunächst ein paar Personen als auffällig eingeordnet wurden, wurde dem nicht weiter nachgegangen. Junghanß schildert, dass Hoppe und Junghanß die Bilder der beiden Beschuldigten gezeigt hat, und die beiden sich dann schnell einigen konnten, dass es sich um die Angeklagten handeln muss. Auf den HInweis der Verteidigung, dass Hoppe ausgesagt hatte, dass er Fotos mehrerer Personen an Junghanß gegeben habe, antwortete dieser sinngemäß das kann möglich sein, aber er würde seine Hand dafür auch nicht ins Feuer legen, dass dem so gewesen ist.

Der Richter schloss die Verhandlung gegen 17Uhr.

Die nächsten Termine sind am 01.12.21, ausnahmsweise um 10:30, mit dem Neonazi Zahner im Zeugenstand und Lichtbildmappen im Fall Scholz sowie am 02.12.21 mit den Neonazi-Zeugen Scholz und Schwelnus.

* Schreibweise unklar