Bericht vom 35. Prozesstag – 10.03.2022

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Am 35. Prozesstag am 10.03.2022 wurden zwei Zeugen gehört, zuerst Robert Schwaab, der das Auto gefahren hat, das am 14.12.2019 in Eisenach zusammen mit Leon Ringl überfallen worden sein soll. Während seiner Befragung wurden aus seinem Telefon die Whatsapp-Nachrichten zwischen ihm und Ringl abgespielt bzw. vorgelesen. Der zweite Zeuge war ein Kriminalpolizist, welcher nach dem Angriff auf das Bulls Eye als erstes vor Ort war und Atemalkoholwerte genommen habe. Die Zuschauerplätze waren ungefähr zur Hälfte mit solidarischen Besucher:innen gefüllt. Nazis waren nicht unter den Zuschauer:innen.

Der Prozesstag begann um 09:37 Uhr mit einem kurzen, informellen Gespräch zwischen RA Zünbül und dem vorsitzenden Richter Schlüter-Staats bezüglich dem Beiordnungsantrag für einen Nebenklagevertreter des Zeugen und Nazifreund Schwaab. Das Gespräch verlief ohne Ergebnis. Für die Staatsanwaltschaft war Oberstaatsanwalt Bodo Vogler anwesend. Der Neonazi-Anwalt Manuel Kruppe, ehemals Tripp, kam um 10:45 und blieb bis zum Ende.

Erzählung Zeuge

Robert Schwaab, 22 Jahre alt und Maschienenanlagenführer aus Eisenach wurde zum Tatkomplex Eisenach II befragt. Laut eigener Erzählung hätte Schwaab den Freitagabend im Bulls Eye verbracht, bis Ringl die Kneipe geschlossen hätte. Dann seien Schwaab, Leon Ringl, Maximilian Andreas und Nils Ackermann um 03:05 Uhr im Auto von Schwaab, der auch Fahrer gewesen sei, zu Leon Ringl gefahren, um ihn abzusetzen. Kurz nach dem Absetzen von Ringl vor dessen Haustür hätte der Zeuge vermummte und bewaffnete Leute gesehen. Sie selbst seien noch ein Stück weitergefahren, hätten dann angehalten, wären zunächst aus- dann aber direkt wieder eingestiegen. Nach dem Einsteigen sei das Auto nicht sofort gestartet, die Windschutzscheibe wäre mit einer Stange eingeschlagen und Pfefferspray in das Auto gesprüht worden. Nach einigen Schwierigkeiten hätte das Auto schließlich doch gestartet.

Befragung durch Richter:innen und Staatsanwaltschaft

Die Vernehmung durch die Richter:innen begann. Hierbei ist bemerkenswert, dass sich, seit Oberstaatsanwalt Vogler anwesend ist, neuerdings die Richter:innen Gorian, Frey und Horlacher mit Rückfragen an den Zeugen an der Verhandlung beteiligen.

Auf Rückfrage gab Schwwab an, dass Ringl ein Ex-Kumpel sei und dass er die Anderen nur aus der Kneipe kennen würde. Mit Ackermann sei er schon seit der Grundschule bekannt. An dem Abend habe er vor dem Kneipenbesuch noch Maximilian Andreas von einer Weihnachtsfeier in Neukirchen abgeholt. Laut Vernehmungsprotokoll soll er in der Katharinenstraße noch Ackermann abgeholt haben und anschließend bei sich zu Hause Rucksack und Geld geholt haben. An letzteres konnte sich der Zeuge nach Vorhalt erinnern. Auch, dass er beabsichtigt hatte bei Andreas zu übernachten. Er selber hätte an dem Abend nichts getrunken und war das vierte oder fünfte Mal im Bulls Eye, von dem er später sagen wird, dass er sich damals vorgenommen hätte, möglichst jeden Freitag einzukehren. Dem Zeugen sei bekannt, dass im Bulls Eye eine Kamera aufgestellt sei und er vermutete, dass diese nach und wegen dem Überfall mit Schlagstöcken und Pfefferspray angebracht worden sei.

Gegen Ende des Abends seien nur noch die vier oben genannten Personen in der Kneipe gewesen. Sie seien dann gemeinsam erstmal zu Ringl gefahren. Beim Absetzen von Ringl vor dessen Haustür wären dem Zeugen zwei Autos aufgefallen, die gegenüber auf der Straße gestanden hätten. Später, als sie im Auto angegriffen wurden, sei mit einem Zimmermannshammer oben rechts auf seine Windschutzscheibe geschlagen worden, den Hammer habe er selbst gesehen. Zu diesem Zeitpunkt habe der Zeuge drei bis vier Leute gesehen. Ackermann habe dann die Polizei angerufen. Ein Teil der Leute wären bei Ringl gewesen, ein weiterer Teil beim Auto. Schwaab sei dann ein Stück an den beiden Autos vorbeigefahren und hätten dann nochmal angehalten. Nach dem Anhalten hätte er sieben bis acht Leute gezählt, die wohl fast alle mit Sturmhauben vermummt und dunkel gekleidet waren. Der Zeuge und seine zwei Mitfahrer seien dann ausgestiegen und zurück in Richtung Ringl gelaufen, hätten gesehen, dass die Leute auf sie zugekommen und mit

eleskopschlagstock und Radschlüssel bewaffnet gewesen wären. Die Rückfrage, ob er einen Axtstiel gesehen habe, verneinte er. Deshalb seien sie wieder zurück zum Auto gelaufen und eingestiegen. Dann seien alle Scheiben des Autos eingeschlagen worden. Ackermann hätte hinten in der Mitte, Andreas auf dem Beifahrersitz gesessen. Von der Beifahrerseite sei durch das vordere und hintere Fenster Pfefferspray aus einer großen Flasche gesprüht worden. Er selbst sei von links geschlagen worden und habe sich dort mit dem Arm geschützt während er mit rechts versuchte das Auto zu starten. Das Auto hätte aber Startschwierigkeiten gehabt – ein ihm seit längerem bekanntes Problem. Außerdem habe er aus Angst zuerst versucht mit angezogener Handbremse loszufahren. Sie seien dann zum Rewe-Center gefahren. Er selbst habe dann den Krankenwagen gerufen. Die anderen seien dazu nicht in der Lage gewesen, weil sie durch das Pfefferspray nichts haben sehen können.

Der Krankenwagen habe die drei dann ins Krankenhaus gebracht. Ringl sei später von zwei Personen (Andréund Johannes) in einer Honda Civic Limousine dazugebracht worden. Im Krankenhaus sei der Arm des Zeugen geröntgt und zwei Platzwunden am Kopf sowie eine Wunde am Ohr seien genäht worden. An den Fingern habe er keine Verletzung gehabt. Nach Vorhalt des Vernehmungsprotokolls, laut dem er über Schnittverletzungen an den Fingern geredet habe, behauptete der Zeuge diese Kratzer seien von den Splittern der Scheiben. Er habe eine Woche lang Kopf- und Kieferschmerzen gehabt und sich für diese Dauer krankschreiben lassen. Nach einer Woche sei er zum Fäden ziehen zu seiner Hausärztin gegangen. Auf die Frage von Richter Andreae, warum Ringl überhaupt mitgefahren sei, antwortet der Zeuge, dass dieser zu Fuß in die Kneipe gegangen sei und sein Auto, ein Opel Omega, zu diesem Zeitpunkt nicht fahrtüchtig gewesen wäre.

Entgegen seiner Aussage im Vernehmungsprotokoll kann sich der Zeuge nun nicht mehr daran erinnern, dass während des Überfalls etwas durch die Angreifer gerufen worden wäre, nur Ackermann habe etwas gerufen.

Die beiden Autos, die vom Zeugen gesehen wurden, seien ein schwarzer Skoda Octavia und ein heller Golf gewesen. Nach Vorhalt der Aussage aus der polizeilichen Vernehmung, in der er den Skoda Octavia noch als schwarzen Audi A3 beschrieben habe, behauptete der Zeuge, das mit dem Skoda Octavia aus der Thüringer Allgemeinen aufgeschnappt zu haben. Beide Autos hätten auf der Straße gestanden. Er behauptete, sich daran erinnern zu können, dass ein Auto sicher ein Leipziger Kennzeichen und eines wahrscheinlich ein Leipziger Kennzeichen gehabt hätte.

Sein eigenes Auto (ein 1.6l 75 PS 3er Golf, Benziner BJ 1997, blau, tiefergelegt) sei nach dem Angriff abgeschleppt worden, anschließend habe er es zu seinem Schwager in die Garage gestellt und dann an einen „Ausländer“ umsonst abgegeben. Beim weiteren Reden über das Auto wurde der Zeuge in Anbetracht des Schadens sehr emotional. Das Auto habe er Anfang 2017 für 500 Euro gekauft und im Frühling 2019 einen neuen Motor eingebaut und auch viele andere Aufwertungen unternommen.

Anschließend wurden einige Bilder in Augenschein genommen, auf denen Maximilian Andreas und Robert Schwaab, sowie dessen demoliertes Auto zu sehen waren.

Richter Gorian stellte noch einige Fragen bezüglich der Innenraumausstattung, der Zentralverriegelung, dem Schiebedach, und so weiter. Ein Bekannter habe nach dem Überfall den Wert des Fahrzeugs auf 1300 € (im unbeschädigten Zustand) geschätzt. Vogler fragte nach den Schäden am Auto jenseits der zerschlagenen Scheiben und der Seitenspiegel. Der Zeuge behauptete, dass auch die Stege der hinteren Fenster kaputt seien, die Fahrertür sich nicht mehr öffnen lies, da im Kotflügel Dellen gewesen wären und dass auch ansonsten an den Türen Dellen gewesen sind. Weiterhin sei innen Blut an den Bezügen gewesen.

Richterin Horlacher stellte einige Fragen zu den gesundheitlichen Folgen. Die körperlichen Folgen seien wie oben genannt. Auf die Frage nach psychischen Folgeschäden behauptete der Zeuge, schlecht schlafen zu können, wenn er wie jetzt an den Vorfall erinnert wird. Staatsanwalt Lorenz Mödl bekundete Interesse daran, was in Schwaab während des Angriffes vorging. Dieser meinte, Angst um seinen Leben in dem Moment gehabt zu haben.

Auf Nachfrage von Richter Frey sagte der Zeuge, dass er Ackermann schon lange und Andreas und Ringl nur über Ackermann kennen würde.

Auf weitere Nachfrage gab er noch zu Protokoll, dass Ringl selbst nicht mitbekommen, dass die Angreifenden dann auf das Auto losgegangen seien. Über seine Zeugenaussage habe er sich nicht mit Ackermann und Andreas unterhalten.

Whatsapp-Nachrichten

RAin Belter setzte die Befragung fort. Da der Zeuge keinen Schlüssel gehabt habe (dieser sei mit seinem Rucksack bei der Polizei geblieben) hätte er bei Andreas übernachtet. Sie wären zwischen fünf und sechs Uhr morgens nach dem Krankenhaus alle vier von zwei weiteren Leuten nach Hause gebracht worden, wie bereits geschildert. Er hätte sich dann zur ersten Zeugenvernehmung alleine begeben. Auf der Polizeiwache habe er eine Person mit Handschellen gesehen und eine:n Polizeibeamt:in gefragt, wer das sei, hätte jedoch nun die Antwort vergessen. Er habe Bilder in der Whatsapp-Gruppe gesehen, auf denen die Namen der Festgenommenen standen. In der Whatsapp-Gruppe sei der Zeuge nicht mehr drin. Schlüter-Staats forderte nun den Zeugen auf, sein Smartphone zu holen, woraufhin der Zeuge es in den Saal brachte. Der Vorsitzende las daraufhin den Chatverlauf zwischen Ringl und dem Zeugen vor. Kruppe wies den Zeugen darauf hin, dass er keinen Einblick in private Nachrichten zulassen müsse. Dies ignorierend las der Vorsitzende die Nachrichten weiter laut vor. Die Anregung durch den Verteidiger Zünbül, das Handy zu beschlagnahmen, führte ebenfalls zu keinem Erfolg.

In einigen Nachrichten vom August 2021 ging es um die Vorladung zum Prozess und Ringl sagte sinngemäß, dass es möglich wäre, die Aussage zu vermeiden, indem man sich krankmelden würde. Es ginge nicht nur um den Angriff auf sie, sondern auch um andere Dinge, die Lina angestellt habe. Später ging es in den Nachrichten um einen Umzug, um ein Geschäft über Kleinanzeigen und um eine TÜV-Angelegenheit. Kruppe beanstandete das Abspielen der Nachrichten. Schlüter-Staats wies diese Beanstandung zurück und bekam durch Zunicken der anderen Richter:innen auch einen „Gerichtsbeschluss“ dazu. Er behauptete, der Zeuge habe sein Einverständnis zur Verlesung der Nachrichten zwischen ihm und Ringl gegeben. Im Dezember gab es einige Nachrichten um das Auflösen der Gruppe Knockout 51 und im Januar um die Kostenübernahme beim Anwalt. Im Februar wurde über die Vorladung zum heutigen Gerichtstermin geredet und die Parkplatzsituation vor Ort, sowie über einen Adapter und wann die Übergabe dessen im MC Shape Eisenach erfolgen kann. Ringl und der Zeuge befinden sich laut Whatsapp in einer gemeinsamen Gruppe zu den Coronademos in Westthüringen.

Nun begann eine weitere Runde der Befragung durch Schlüter-Staats. Der Zeuge behauptete nun, nichts mehr mit Ringl zu tun zu haben, außer beim Sport sowie jetzt wegen des Gerichtstermins und der Hilfe bei dessen Auto. Schlüter-Staats wies den Zeugen darauf hin, dass dieser in Bezug auf seine Kontakte zu Ringl an der Grenze zur Falschaussage sei. Der Zeuge gab zu, dass er bei Knockout 51 bis Oktober 2020 mittrainierte. Ringl und Andreas sind die Trainer gewesen, wobei Andreas schon dazu ausgesagt hat: https://www.soli-antifa-ost.org/bericht-vom-29-prozesstag-27-01-2022/. Er habe auch nach seinem ausscheiden noch gelegentlich auf deren Instagram-Seite geschaut. Politisch habe sich Knockout 51 unter anderem an den Demos in Eisenach nach dem Überfall aufs Bulls Eye beteiligt. Dort haben auch Thorsten Heise und Patrick Wieschke teilgenommen. Der Zeuge Schwaab sagte aus, er hat Patrick auch gelegentlich im Bulls Eye gesehen.

Nun wurde die Befragung durch RAin Belter fortgesetzt. Laut Schwaab habe Ringl die Gruppe eingerichtet, um sich darüber auszutauschen, ob alle einen Anwalt haben. Er selbst habe die Akte nicht gesehen, Ringl schon. Er habe sich von Ringl zurückgezogen, da dieser in der rechten Szene sei, also bei Knockout 51, Demos und bei dem Chat von Westthüringen. Im eigens dafür eingerichteten Chat sei auch über den Überfall auf das Bulls Eye gesprochen worden: Dessen Ablauf und dass dieser Angriff von der linken Szene ausgegangen sei. Mit Ackermann sei er noch bekannt, habe jedoch nicht über den Prozess mit ihm geredet. Der Zeuge habe jedoch gewusst, dass Ringl einen Bandscheibenvorfall vorgab und Ackermann dessen Zeugentermin bekam.

Befragung durch die Verteidigung

RAin Belter hielt dem Zeugen vor, dass Ringl ein Telefonat mit den Leuten am Rewe-Parkplatz geführt hätte. Der Zeuge konnte sich nicht daran erinnern sondern behauptete, sie hätten sich erst am Krankenhaus wiedergesehen. RAin Belter hielt dem Zeugen außerdem vor, dass er in der Vernehmung gefragt wurde, ob er mit einigen der Beschuldigten verwandt oder verschwägert sei. Auch daran konnte sich der Zeuge nicht erinnern.

RA Zünbül stellte noch einige Fragen zu dem Gutachten über das demolierte Auto des Zeugen. Der Zeuge gab als Gutachter N. Schuhmacher an. Aus dem Auto habe der Zeuge Radio, Nebelscheinwerfer und Rücklichter ausgebaut und würde diese in seiner Garage lagern. Während des Angriffs habe der Zeuge selbst nichts gerufen als sie zurück zu Ringl gegangen seien. Dieser hätte im Krankenhaus erzählt, dass er das Cuttermesser gezogen habe und auch, dass er Pfefferspray dabeigehabt hätte. Der Zeuge habe dies vorher nicht gewusst und hätte auch selber keine Waffen im Auto. Neben dem Messengerdienst Whatsapp würde der Zeuge noch Signal nutzen, darüber aber nicht mit Ringl kommunizieren.
RA von Klinggräff stellte noch einige Fragen zu dem Zweck der Whatsapp-Gruppe. Die Gruppe sei dazu gegründet worden, um sich darüber abzusprechen, ob alle einen Anwalt haben. Zudem wurde in ihr darüber geredet, welche Erkenntnisse Ringl durch seinen Anwalt bekam. Es sind auch Namen von Beschuldigten genannt worden sowie durch Ringl und Andreas der Zusammenhang zwischen diesem Überfall und dem Überfall auf das Bulls Eye hergestellt worden. Nach dem Angriff vor Ringls Haus hat der Zeuge mit den Anderen über Einzelheiten des Angriffs geredet. Mit seinem Anwalt habe er über die Zeugenvernehmung heute, aber nichts weiteres konkretes geredet. An die genaue Uhrzeit 3:05 könne der Zeuge sich erinnern, da er zu diesem Zeitpunt auf die Uhr geschaut habe. Von Klinggräff hielt dem Zeugen vor, dass er in der ersten Vernehmung ausgesagt hat, es sei mit einer Stange auf die Scheibe gehauen worden, in der zweiten Vernehmung ist es ein Hammer gewesen. Daraufhin sagt der Zeuge, nun denke er es sei ein Hammer gewesen. Zu der Person konnte er nichts sagen, da er sie nicht gesehen habe.

RA Werner wollte von dem Zeugen wissen, wer ihn hergefahren hat. Da dieser die Frage nicht beantworten wollte, wurde der Zeuge rausgeschickt und es kam zu einer kurzen Diskussion zwischen Werner und Schlüter-Staats. Es zeigte sich durch die Whatsapp-Nachrichten, dass die Zeugen sich abgesprochen haben. RA Werner wiederholte eine der Chatnachrichten, in der Ringl sagte: „Klar kann dich der Nils fahren, aber dann kannst du nicht behaupten, dass du den nicht kennst“. Nachdem der Zeuge wieder da war, zeigte sich nach einigem hin und her, dass ein mit Ackermann, Andreas oder Ringl bekannter Dritter aus dem Fitness-Studio ihn hergefahren hat. Genaueres Nachfragen wurde durch Kruppe beanstandet, der Vorsitzende stimmte der Beanstandung zu und Werner zog die Frage zurück. Von dem Bandscheibenvorfall der Lendenwirbelsäule des Ringl habe dieser dem Zeugen am Telefon erzählt. Im Internet sind Bilder von den Verletzungen des Zeugen aufgetaucht. Diese Bilder habe Ringl angefertigt und Patrick Wieschke hatte diese Bilder auf seiner persönlichen Facebook-Seite veröffentlicht. Der Zeuge sei mit der Veröffentlichung seiner Bilder nicht einverstanden gewesen, habe aber dennoch nicht darum gebeten, dass sie gelöscht werden, er habe auch Ringl deswegen nicht angesprochen. Auf die Nachfrage zu einem diesbezüglichen Text im Internet meinte der Zeuge zu RA Aufurth, es seien Namen genannt worden, aber „nicht von uns sondern von euch“.

Zweiter Zeuge

Die Mittagspause ging von 13:33 bis 14:39. Anschließend wurde der Polizeibeamte Enrico Ernst, 40, von der Kriminalpolizei Gotha zu dem Überfall auf das Bulls Eye gehört. Er erschien mit dem anwaltlichen Beistand RA Hirschmann.

Der Zeuge habe über Funk von dem Überfall auf das Bulls Eye gehört. Beim Eintreffen habe er dort acht Personen vorgefunden, von denen zwei unbeteiligte Spaziergänger:innen gewesen seien. Die sechs Übrigen seien Gäste aus dem Bulls Eye gewesen und hätten Probleme mit ihren Augen infolge des Pfeffersprays gehabt. Er habe dann eine Krankenwagen gerufen. Anschließend habe er die Personalien aufgenommen und eine erste Befragung durchgeführt. Er habe die Atemalkoholwerte der Gäste genommen. Es wurden Zahlen zwischen 0,0 und 2,0 genannt. Laut der ersten Befragung sei eine Gruppe in den Laden gekommen und hätte einiges zerschlagen. Eine weibliche Stimme hätte gerufen „Alle Raus“ und dann mit einem Reizstoffsprühgerät gesprüht.

Die Befragung durch Schlüter-Staats begann. Der Zeuge sei mit seiner Kollegin dort vor Ort eingetroffen. Eine weitere Streife sei zur Nahbereichsfahndung eingeteilt gewesen. Als die Kriminalpolizei eingetraf, sei er selbst schon auf dem Weg zur Wache gewesen, um den Einsatzbericht zu schreiben. Der Alkoholtest sei ein Atemalkoholtest gewesen. Es wurden die Zuordnungen der Alkoholwerte zu den Namen der Leute aus der Kneipe aus dem Protokoll verlesen. Ringl habe Augenreizungen durch den Reizstoff und Verletzungen am Arm durch einen Schlagstock gehabt. Dieser habe auch selbst die Polizei angerufen. Nachdem der Zeuge beim Bulls Eye angekommen war, hätten viele auf ihn eingeredet, er könne nun nicht mehr sagen, welche Informationen er von wem erhalten habe. Den Kurzbericht habe er selber geschrieben, könne jedoch nicht sagen, von wo welche Informationen stammten, es sei eine Zusammenfassung von selbst Gehörtem oder von der Kollegin Erzähltem. Außer Ringl habe er dort niemanden vorher gekannt.

Nachdem der Tatort an die Kriminalpolizei übergeben worden sei, wäre für sie (den Zeugen und seine Kollegin) die Sache abgeschlossen. Die Reihenfolge der Tätigkeiten beim Eintreffen am Tatort sei: Abfragen was passiert ist, Dienststellen einbeziehen falls erforderlich, Personalien einsammeln, Atemalkoholwerte bestimmen. Der letzte Atemalkoholtest wurde um 1:36 durchgeführt, die Vernehmung durch die Kriminalpolizei erfolgte um 1:45, zu diesem Zeitpunkt sei der Zeuge schon weg gewesen. Den eingesetzten Fährtenhund habe er selber nicht gesehen, jedoch, dass ein Kevin Noeske vorbeigekommen sei, der einen verdächtigen Kastenwagen gesehen haben will.

RAin Weyers erklärte, dass es zwei Sachverhaltsdarstellungen gibt und fragte den Zeugen danach. Laut Zeuge habe die Leitstelle den Inhalt des Anrufs von Ringl beim Überfall an ihn weitergegeben und der Zeuge habe diesen später verschriftlicht, dies sei der erste Bericht. Der zweite Bericht seien die verschriftlichten Zeugenaussagen. Der Zeuge wäre ca. 5 Minuten nach Absetzen des Notrufs vor Ort eingetroffen und habe Leute vorgefunden, die mit sich selber beschäftigt gewesen seien, die sich also unterhalten hätten. Er habe sie dann zur Ruhe gebracht.

Auf Nachfrage von RA Nießing, ob die Angabe des Atemalkoholgrades nicht in mg/ml angegeben werde statt in Promille antwortete der Zeuge, dass das Gerät das nicht könne und nur Promille ausgebe. Die Frage von RA Nießing, ob gegen den Zeugen ein Ermittlungsverfahren wegen des Durchstechens von Aktenteilen liefe, verneinte dieser.

Abschluss

Zum Ende des Prozesses griff RA Aufurth noch einmal eine Situation von der Mitte der Verhandlung auf, in der Oberstaatsanwalt Vogler behauptet hatte, dass es für den Fortgang des Prozesses nicht hilfreich sei, wenn die Verteidigung Erklärungen abgebe. Aufurth meinte dazu, dass wenn der Richter dies ebenso einschätzte, es keinen Sinn ergäbe Erklärungen abzugeben. Schlüter-Staats erwiderte jedoch, dass er die Erklärungen der Verteidigung nach den Zeugenaussagen durchaus bereichernd fand.
Als letztes wurde sich zwischen Gericht und Verteidigung noch darauf geeinigt, dass es in Ordnung wäre, beim nächsten Mal einige E-Mails vorzulesen anstatt die betreffende Hausverwaltung in die Verhandlung zu bestellen.

Die Sitzung wurde um 15:30 geschlossen.

Der nächste Prozesstag ist der 16.03.22 um 09:00 Uhr am OLG Dresden.Bericht vom 33. Prozesstag – 03.03.2022