Pressemitteilung der Verteidigung in dem Verfahren vor dem OLG Dresden gegen Lina E. u.a vom 06.11.2021

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Der Vorsitzende Richter am OLG Dresden Schlüter-Staats machte am gestrigen 13. Hauptverhandlungstag, den 4. November 2021, deutlich, dass er sich nicht als unabhängig sieht. Er erklärte, es sei nicht seine Aufgabe als Richter, die Ermittlungsarbeit der Polizei zu überprüfen.

Diese Bemerkung fiel in einer Auseinandersetzung mit der Verteidigung, als diese eine Zeugin der
Soko Linx befragte.

Der Vorsitzende Richter der Staatsschutzkammer am OLG Dresden ließ Fragen der Verteidigung, die
sich mit der Herangehensweise der Soko Linx an die Ermittlungen beschäftigten, nicht zu. Die Fragen
der Verteidigung zielten auf eine Überprüfung der Neutralität und Unvoreingenommenheit der
Ermittlungstätigkeit der polizeilichen Ermittlungsgruppe Soko Linx ab. Die Ermittlungstätigkeit der
Soko Linx ist die Grundlage für die Anklage und insbesondere für die Konstruktion einer kriminellen
Vereinigung.

Die Position der Verteidigung, wonach es schließlich die selbstverständliche Aufgabe eines Gerichts
sei, auch die Arbeit der Exekutive zu überprüfen, beantwortete der Vorsitzende wie folgt:

„Nein, das ist es nicht. Das ist die Aufgabe der Dienstaufsicht und Weiterer. Im
Verwaltungsrecht ist das anders“.

Vorsitzender Richter – Hans Schlüter Staats

Diese Rechtsauffassung des Vorsitzenden widerspricht zentralen Grundsätzen eines rechtsstaatlichen
Verfahrens. Das Gericht muss nach dem Grundkonzept der Strafprozessordnung selber in der
Hauptverhandlung die Beweise erheben und diese würdigen.

Die Überprüfung und Kontrolle staatlichen Handelns gehören zu den wesentlichen Aufgaben eines
Gerichts. Dazu gehört selbstverständlich auch, dass die von den Ermittlungsbehörden vorgelegten
Beweise und Indizien auf ihre Belastbarkeit hin kritisch überprüft werden und dabei auch
Alternativhypothesen in den Blick genommen werden können.

Dies gilt im vorliegenden Verfahren im besonderen Maße.

Die Soko Linx stand nach einer Vielzahl erfolgloser Ermittlungen gegen Linke unter einem
erheblichen Erfolgsdruck, der nach Auffassung der Verteidigung den Verlauf der Ermittlungen im
hiesigen Verfahren mitbestimmt hat und unter anderem dazu geführt hat, aus einer Anzahl von
Körperverletzungshandlungen eine kriminelle Vereinigung zu konstruieren. Das Ergebnis dieser
Ermittlungen ist ein politisiertes Verfahren, das unter den Bedingungen eines Terrorismusverfahrens
vor einem Staatsschutzsenat stattfindet.

Die Skepsis der Verteidigung gegenüber der Soko Linx hat sich durch die Erkenntnisse zu der mit hoher
Wahrscheinlichkeit aus Polizeikreisen stammenden Weitergabe interner Aktenbestandteile u.a. an
das rechtsextreme Magazin „compact“ weiter erhöht.

Ein Vorsitzender Richter, der es als seine Aufgabe ansieht, die Ermittlungsergebnisse unhinterfragt in
die Hauptverhandlung einzuführen und sogar der Verteidigung das Hinterfragen untersagt, ist nicht
unparteilich. Unsere Mandanten/in haben ihn deshalb als befangen abgelehnt.