Bericht vom 11. Prozesstag – 15.10.2021

You are currently viewing Bericht vom 11. Prozesstag – 15.10.2021
  • Lesedauer:14 min Lesezeit

Bericht vom 11.  Prozesstag im Antifa Ost-Verfahren am OLG Dresden am 15.10.21 

Am 11. Prozesstag wurde die Mutter von Cedric Scholz als Zeugin gehört, der Rechtsmediziner Herr Dr. B., sowie die Polizeibeamtin Meyer-Telle sagten aus. Der Zeuge Hartmann wurde abgeladen. Die Verteidigung konnte einige Anträge stellen.  RA Klingräff nahm zunächst Stellung zum vorherigen Prozesstag, den er als aggressiv empfand. Er entschuldigte sich selbst und kritisierte den Umgang des Senats mit Beweisanträgen der Verteidigung, vor allem in Hinblick auf das Fragerecht, teilte jedoch trotzdessen mit, dass sie den Befangenheitsantrag, den sie am Vortag angekündigt haben, nicht stellen werden. RA Nießing bemängelte ebenso, dass er kaum Gelegenheit bekomme, seine Fragen an Zeug:innen zu stellen. RA Aufurth schloss sich der Kritik an und gab an, dass sich ein ununterbrochenes Fragerecht aus der StPO ergäbe. Ein ständiges Unterbrechen durch den Vorsitzenden sei ärgerlich. Kommentare sowie die Literatur würden bestätigen, dass der Vorsitzende nur in Ausnahmefällen unterbrechen dürfe. Der Vorsitzende legitimierte die vielen Unterbrechungen damit, dass er zugunsten der inhaftierten Angeklagten, sowie anderer Inhaftierter, die auf ihren Prozess warten würden, schnell durchkommen wolle. Er räumte aber „persönliche Schwächen“ in Bezug auf das Unterbrechen ein.

Befragung der „Mutter Scholz“

Frau S. berichtete zunächst, ihren Sohn Cedric Scholz nach der vermeintlichen Tat im Krankenhaus besucht zu haben. Sie habe mit ihm gesprochen, bis die Polizei kam. Scholz habe ihr gegenüber geäußert, er sei sich nicht sicher, ob er von vier oder fünf Personen angegriffen worden sei. Dann habe er überlegt und sei zu dem Schluss gekommen, es seien fünf gewesen. Ihr Sohn habe unter Schock gestanden und habe Angst gehabt. Man habe zudem gemerkt, dass er unter Einfluss von Medikamenten stand, da er geweitete Augen gehabt und gezittert habe. Der Richter fragte, warum Scholz in der anschließenden Vernehmung eine detaillierte Beschreibung von fünf Täter:innen abgegeben habe, wenn er sich über die Anzahl nicht sicher gewesen sei. Habe Scholz gelogen? Daraufhin gab Frau Schmidt an: „Lügen würde ich das nicht nennen, eher Schock.“ Die Vernehmung der Zeugin wurde unterbrochen. 

Befragung des Rechtsmediziners Dr. B.

Der Rechtsmediziner las seine Mitschriften einer Untersuchung von Scholz am 31.10.2018 vor. Darin sprach Scholz von einem Angriff durch fünf Personen. Scholz habe sich selbst als „ultrarechts“ beschrieben. Dr. B. schätzte Scholz´Aussage im Vernehmungsprotokoll als detailreich, logisch und chronologisch ein, was gegen eine Beeinträchtigung durch Medikamente spreche. Der Zeuge mutmaßte dennoch, Scholz habe ein Schmerzmittel bekommen. In diesem Fall könne grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden, dass Erinnerungsinhalte hinzugefügt würden, die eigentlich nicht vorlägen. Die Verabreichung von Schmerzmitteln würde in der Regel aber nicht dazu führen, dass man sich besser oder detailreicher an Geschehnisse erinnere. Es sei keine Verabreichung von Schmerzmitteln am 30.10.2018 dokumentiert worden. 

Es wurden Fotos von Scholz´ Verletzungen (Schürfwunden, Platzwunden und Schwellungen am Kopf, im Gesicht und am Rücken) in Augenschein genommen. Es seien Brüche im Bereich der Lendenwirbelfortsätze festgestellt worden. Dr. B. wurde über einen möglichen Bruch des Nasenbeins befragt. Laut dem Zeugen bestätigten die Verletzungen Scholz´ Berichte über Stockschläge und Tritte. Das von Scholz beschriebene Würgen könne rechtsmedizinisch nicht nachvollzogen werden. Die Verletzungen seien nicht lebensbedrohlich gewesen.

Fortsetzung Befragung der Zeugin „Mutter Scholz“

Der Richter versuchte herauszufinden, ob Scholz „rollstuhlpflichtig“ war. Laut Krankenhausärzt:innen habe Scholz sich im Krankenhaus ohne Rollstuhl bewegt. Die Mutter hatte im ersten Teil ihrer Vernehmung angegeben, dass Scholz Schmerzen in Rücken und Beinen gehabt habe. Die Zeugin gab an, ihrem Sohn zuhause Tilidin verabreicht zu haben. 

Bezüglich der Erinnerung ihres Sohnes gab Frau S. an, dass dieser erst „im Laufe der Jahre“ die Anwesenheit einer Frau erwähnt habe, die „Scheiß Nazi“ gesagt hätte. Auf Nachfrage von RAin Weyers erzählte die Zeugin, dass Scholz nach dem Angriff auf Connewitz seine Lehre nicht fortsetzen durfte. Ob Scholz Drohbriefe erhalten habe oder mit irgendjemandem „Stress“ hatte, wisse sie nicht. Ihr Sohn wolle nicht, dass sie „in solche Sachen mit reingezogen“ würde.

Frau S. erwähnte, sie habe am 30.09.2021 aus Angst „Anzeige“ erstattet. Bei ihrer Anwesenheit am siebten Prozesstag hätten Menschen im Publikum auf sie gezeigt, zudem hätten die Angeklagten vor der Tür des Gerichts hinter ihr gestanden. Auf Nachfrage gab sie an, die Angeklagten nicht gekannt zu haben. Daraufhin fragte der Richter, wieso sie sich dann erschrocken habe. Die Zeugin korrigierte sich, sie habe sich erschrocken, als sie die Angeklagten im Saal erkannt habe. Sie gab zunächst an, sie habe ihren Sohn zum Gericht gefahren und habe sich dann aus Neugier den Prozess ansehen wollen. Später erzählte sie, sie habe Scholz lediglich zu seinem Anwalt gefahren, Scholz sei mit seinem Anwalt zum Gericht gefahren. Der Richter sah keinen Grund zur Angst und zur Anzeige, könne es aber „emotional nachvollziehen“.

Befragung der Polizeibeamtin Doreen Meyer-Telle

Die am Vortag begonnene Vernehmung der Polizeibeamtin wurde fortgesetzt. RA Zünbül konfronierte die Zeugin zudem mit ihrer Aussage vom Vortag, der Zeuge E. habe keinen angetrunkenen Eindruck gemacht. Meyer-Telle hätte aber weiterhin gesagt, sie erinnere sich nicht an E.. Ob dies in diesem Sinne zu verstehen sei, dass die Zeugin sich zwar nicht an E. erinnere, es aber notiert habe, wenn dieser betrunken gewesen sei. Dies bejahte die Polizeibeamtin. RA Klingräff beantragt, den Einsatzbericht der Zeugin zu verlesen.  Die Zeugin wurde befragt, wie überlicherweise Informationen an die Presse weitergegeben werden, sie konnte aber keine Angaben machen. Die Zeugin wurde zu möglichen Fluchtwegen befragt. Der Ort der vorgeworfenen Tat gehöre zwar zu ihrem Zuständigkeitsbereich, sie sei jedoch nicht oft dort. Daraufhin erfolgte die Mittagspause.

Der Prozess wurde nach der Pause ohne die Nebenklagevertreter Hannig und Tripp fortgesetzt, da beide in der Mittagspause abgereist waren. Nach der morgendlichen Reflexion hat der Vorsitzende Richter nun Zeit eingeräumt, um die ausstehenden Anträge der Verteidigung zu hören. Der erste Antragsteller war RA Nießing, welcher vor der Befragung der Zeugen POM Hartmann und KK Junghanß eine Spiegelung des beschlagnahmten USB-Sticks mit Fotos, die angeblich aus der Umgebung der Wohnanschrift von Scholz stammen, erhalten wolle. Die beiden Ermittler beziehen sich in ihren Aussagen auf die Auswertung des Sticks und einer Kamera, die von anderen Polizisten gemacht wurden, sodass es logisch erscheint, zunächst die auswertenden Beamten zu laden und eben jene Spiegelung zu begutachten. Es ist möglich, dass Daten auf den Sticks verfälscht wurden und dies muss vorerst geklärt werden. RA Zünbül hatte einen Antrag, der in eine ähnliche Richtung zielte, und wollte ebenso die auswertenden Beamten vor den Aussagen von Hartmann und Junghanß hören. Der Vorsitzende sah keinerlei Anhaltspunkte für die Verfälschung von Daten und verdeutlichte einmal mehr sein Vertrauen in die Polizeiarbeit. Die BAW schien etwas überfordert mit der Begründung des Antrags von Nießing und wolle das prüfen und gegebenenfalls eine schriftliche Stellungnahme nachreichen. Der Vorsitzende schlug vor, die auswertenden Beamten nicht für jeden beschlagnahmten Datenträger einzeln zu hören, sondern wünsche, dass sie ihre Arbeit „en bloc“ erklären.

Der nächste Antrag kam von RA Klinggräff, welcher die Aufnahmen aus dem Zug von Dresden nach Wurzen forderte, da in den Akten nur Ausschnitte auf Bildern vorhanden sind. Der Vorsitzende erklärte dazu, dass er diese Daten bereits beantragt hätte, jedoch nur gewisse Zeiträume, da es sich sonst um Material von 32 mal 2,5 Stunden handeln würde. Damit war RA Klinggräff vorerst einverstanden. Darauf folgte eine Stellungnahme desselben Verteidigers zu einem Schreiben der Präsidentin des LKA Sachsen vom 29.09.21, in dem sie forderte, dass Polizist:innen vor Gericht keine Vornamen- und Altersangaben mehr machen müssen. Zur Begründung suggerierte sie Rachegelüste der Angeklagten und des Umfeldes und eine sich hieraus ergebende Gefährdung der aussagenden Kolleg:innen. Klinggräff kritisierte dieses Schreiben auf vielerlei Ebenen, sowohl die Unterstellung der Rachegelüste und eine unbegründete Gefahrenprognose als auch mit einem Zweifel an der Neutralität der Behörde, vor allem in Bezug auf das Durchstechen von Akteninhalten. Der Vorsitzende reagierte hierauf mit einem recht langen Monolog, der erneut seinen Glauben an die Objektivität der Polizei darlegte. Er sagte, dass er die Prozessberichte gelesen hätte und diese für nicht ganz objektiv halte, was jedoch klar sei. Er bestätigte, dass auch ihm beim Lesen aufgefallen sei, dass Nazi- und Polizeinahmen nicht abgekürzt würden, alle anderen schon. Zudem merkte er an, dass die Erläuterungen seiner Rechtsauffassung in den Berichten nicht ausreichend richtig dargestellt würden.

Dazu sei angemerkt: Ob dies an der Komplexität der Rechtsauffassung bzw. fehlender juristischer Kenntnis der Verfassenden liegt oder eine unterschiedliche Rechtsauffassung zugrunde hat, werden wir prüfen. Schließlich ist es Teil der Berichterstattung auch einen Überblick über unterschiedliche Standpunkte in diesem Verfahren zu geben. Wenn allerdings Beschlüsse zur Beweiserhebung und geschaffene Faktenlagen die intendierte Rechtsauffassung des Gerichts ausreichend darstellen, erscheint es als Zeitverschwendung näher darauf einzugehen. Allerdings fehlt vielleicht an der ein oder anderen Stelle, vor allem in Bezug auf den Bericht des 5. Prozesstages, eine detailliertere Darstellung des Rechtsdiskurses der Beteiligten, dies soll zu gegebener Zeit nachgeholt werden.

Weiter nannte der Vorsitzende Beispiele aus Berlin, wo es Fahndungsplakate gegen Ermittler:innen gegeben hätte und fand die Bedenken des LKA Sachsen somit nachvollziehbar, obwohl er keine Anhaltspunkte für eine direkte Bedrohung sähe. Es gäbe jedoch eine hohe Gewaltbereitschaft in der linksextremen Szene, was auch ein Brandanschlag in Dresden beweise, der unter anderem mit Solidarität für Lina begründet wurde, aber auch das „geschmacklose“ Banner gegen Dirk Münster (Chef PTAZ) auf der Demonstration am 18.09.21 in Leipzig. Münster befinde sich seiner Ansicht nach nicht tatsächlich in Lebensgefahr, bedrohlich sei es jedoch trotz dessen.

Nach dieser Stellungnahme des Vorsitzenden wollte RA Werner einen Antrag in Bezug auf die sitzungspolizeiliche Verfügung stellen, der sich auf das Tragen von Thor Steinar und ähnlicher Kleidung mit klarem Bezug zur Neonaziszene bezog. Nachdem der Zeuge Heller sowohl Thor Steinar als auch Erik & Sons-Kleidung trug, soll nun festgehalten werden, dass derartige Marken und Symbole, ähnlich wie im deutschen Bundestag, nicht im Sitzungssaal getragen werden dürfen. Der Vorsitzende meinte, er hätte dies schon an die prüfenden Justizbeamt:innen weitergegeben und sei bis dato sehr zufrieden, da sich auch der Solidaritätsbereich an die Anordnung halte und die Neutralität im Saal gewährleistet sei.
Nach der Ausführung des RA Werner wollte RA Mucha erneut auf die Stellungnahme Klinggräff‘s zum Schreiben des LKA Sachsen zurückkommen. Er wollte, dass die Vornamen weiterhin genannt werden und sah keinerlei Grund dafür, der Polizei einen Sonderstatus einzuräumen.Hierauf folgte erneut eine lange Ausführung des Vorsitzenden zum Polizeiberuf. Polizist:innen würden mehr als andere aushalten, dafür würden sie aber auch bezahlt. Trotzdem denke er, dass es auch einmal ein positives Signal an die Polizei wäre, wenn sich die Verteidigung auf den Kompromiss einlasse, die Vornamen nicht zu nennen. Er wisse, dass Rechtsextremisten der Polizei näher stünden als Linke, das liege in der Natur der Sache, die einen glaubten an Autorität, die anderen lehnten sie ab. Er kenne jedoch auch Erfahrungen der Polizei mit beiden Seiten und wisse um die Schwierigkeiten. Sie müssten beide Blöcke voneinander fernhalten, würden die Linken vor den Rechten schützen und dann von hinten mit uringefüllten Kondomen und Farbflaschen beworfen werden.

RA Nießing kritisierte die Übernahme der Extremismustheorie durch den Vorsitzenden, welcher sich mit der Aussage dagegen wehrte, dass wenn er Extremisten im Freundeskreis hätte, diese wohl eher links wären, wobei er für diese nichts übrig habe. Im Anschluss an diese Diskussion stellte RA‘in Weyers einen Antrag, von dem sie sagte, er würde den Vorsitzenden wohl überraschen. Sie beantragte, dass sämtlichen Beamt:innen der SoKo LinX ein Rechtsbeistand beigeordnet wird, da nach der Aussage des Zeugen Heidler noch immer nicht klar sei, welche Bedeutung sein Aussageverweigerungsrecht für dieses Verfahren hat und möglicherweise weitere Ermittler:innen der SoKo LinX von den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Chemnitz zur Weitergabe von Akten betroffen sind. Somit wäre es die Fürsorgepflicht des Gerichts eben jenen Zeug:innen einen Beistand beizuordnen, da die Gefahr besteht, dass sie strafprozessuale Rechte nicht ausüben können. Der Vorsitzende wollte diesem Antrag nicht zustimmen, da es keinen generellen Verdacht gegen die Polizei oder die SoKo LinX im Speziellen gäbe. Der Fall Heidler hätte nichts mit dem hiesigen Verfahren zu tun und die letzte Veröffentlichung von internen Dokumenten stammte seiner Recherche nach nicht aus Polizeikreisen sondern von Verfahrensbeteiligten und die Verteidigung solle statt des „Rumgewabers“ und der ständigen Verdächtigungen konkrete Nachweise liefern. 

Die BAW reagierte auch auf den Antrag und bezeichnete dessen Begründung als „vergiftetes Geschenk“, da die Fürsorge damit einhergehe, dass die Verdächtigung der Ermittelnden zu einer Tatsache würde und eben diese Vorwürfe weise sie zurück. RA Aufurth fragte diesbezüglich nochmal nach, ob die BAW also dem Antrag zustimme, nicht aber der Begründung, worauf die Oberstaatsanwältin am BGH Alexandra Geilhorn reagierte: „Ganz toll. Jetzt lacht das ganze Publikum.“ RA‘in Belter warf der BAW vor, die Polizeizeug:innen zu schützen und stellte einen Antrag darauf, dass die Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Chemnitz zum Durchstehen von Aktenbestandteilen im hiesigen Verfahren beigezogen wird. Ziel ist, den Umfang des Zeugnisverweigerungsrechts von Heidler und anderen Mitarbeiter:innen der SoKo Linx zu prüfen, zumal Enrico Böhm in einem anderen Prozess schon ausgesagt hat, dass er Informationen von einem anderen Ermittler als Heidler erhalten hat. Weiterhin besteht der konkrete Verdacht, dass Mitarbeiter:innen der Soko LinX Akten an rechte Medien weitergeben und keine berufliche Neutralität gegeben ist. Der Vorsitzende meinte, dass es mitnichten einen konkreten Anfangsverdacht geben müsse, um ein solches Verfahren einzuleiten. RA Nießing widersprach dieser Auffassung, da es laut StPO nach dem Legalitätsprinzip einen Anfangsverdacht braucht, um ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Die Verteidigung kritisierte insgesamt das Desinteresse des Vorsitzenden, die Aktendurchstecherei aufzuklären. Dieser forderte erneut Tatsachen statt Vermutungen und unkonkreten Verdächtigungen.

Dann kündigte der Vorsitzende noch das Selbstleseverfahren der Aussage eines Polizeizeugen im Fall Scholz an. Dem widersprach die Verteidigung, da sie es für notwendig halten, den Zeugen zu hören, statt dessen Aussage nur zu verlesen.

Zum Schluss wurde bekannt gegeben, dass am 19.11. die Hauptverhandlung ausfällt, da ein angehöriger des Senats heirate. Nächster Termin ist der 03.11.21 um 9:30 Uhr.